Schritt 2: Das Verfahren
Der Ablauf einer Privatinsolvenz erstreckt sich keinesfalls die komplette Dauer über einen gerichtlichen Prozess. Dieser dauert im Regelfall ca. 1 Jahr. Es wird meist wenige Wochen nach Antragsstellung begonnen. Der normale Ablauf einer Privatinsolvenz sieht dann vor, dass Ihnen während dieser Zeit ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt wird. Er alleine ist zuständig für das pfändbare Vermögen. Alle unpfändbaren Einkünfte dürfen natürlich behalten werden.
Es geht hierbei um die Verteilung der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass sich auch das Gericht als verwaltende Hand ein Bild über die Verschuldung machen muss. Deshalb ist der Insolvenzverwalter eine Hilfe für die Übersichtlichkeit, handelt aber im selben Zug auch immer im Sinne der Judikative.
Schritt 3: Die Wohlverhaltensperiode
Nach der Insolvenz-Reform von 2014 sind drei verschiedene Längen eines Ablaufes einer Privatinsolvenz möglich: 3,5 oder 6 Jahre. Dabei werden 3 Jahre jedoch nur von 8 Prozent geschafft. Hier ist die Voraussetzung nämlich, dass mindestens 35 Prozent des Schuldbetrags innerhalb dieser 36 Monate zurückgezahlt werden muss. Hierbei sind die Verfahrenskosten nicht zu vergessen. Bei 5 Jahren muss die gesamte Summe der Verfahrenskosten bezahlt werden und bei höchstens 6 Jahren ist der maximale Ablauf einer Privatinsolvenz gegeben.
Hier ist ein Kontakt mit dem Insolvenzgericht nicht mehr notwendig. Der gesamte restliche Ablauf einer Privatinsolvenz wird jährlich mit der Beantwortung eines Fragebogens bestätigt. Dennoch ist vor allem dieser Abschnitt sehr anstrengend, da ein Leben mit Verzicht geführt werden muss. Zwar muss nicht mehr über jede Zuwendung Bericht erstattet werden, doch das Abzahlen ist dennoch eine große Aufgabe. Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist nach spätestens 6 Jahren damit beendet, dass alle Gläubiger ihre Forderungen verlieren und Sie schuldenfrei sind.