Ablauf einer Privatinsolvenz

Ablauf einer Privatinsolvenz in 3 Schritten

Wenn wir hier von drei Schritten sprechen, so ist das natürlich ein wenig vereinfacht. Deshalb wird direkt klargestellt: Hier geht es um den Ablauf einer Privatinsolvenz kurz vor der Anmeldung. Wer soweit noch nicht ist kann sich hier über die entsprechende Vorbereitung einer Anmeldung kümmern. Das betrifft insbesondere den Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.

Schritt 1: der Entschuldungsplan

Das oberste Ziel einer Insolvenz-Anmeldung ist die Schuldenfreiheit nach dem Ablauf einer Privatinsolvenz. Um dies geregelt zu erreichen muss in den ersten Wochen ein Plan aufgestellt werden, der über den ganzen Ablauf der Privatinsolvenz hinweg leiten soll.

Bereits nach der Einreichung der Insolvenz wird ein unpfändbares Vermögen festgelegt, welches es zu sichern gilt. Das heißt, dass alle weiteren Rechnungen von Gläubigern vorerst ihren „Wert“ verlieren. Deshalb wird ein neues Bankkonto eröffnet, das einen besseren Überblick während des Ablaufes einer Privatinsolvenz liefert und keinen Einzug von Gläubigern mehr erlaubt. Ist dies getan, kann das Verfahren der Privantinsolvenz anlaufen. Schritt 1 zählt also noch zu der Vorbereitung.

Schritt 2: Das Verfahren

Der Ablauf einer Privatinsolvenz erstreckt sich keinesfalls die komplette Dauer über einen gerichtlichen Prozess. Dieser dauert im Regelfall ca. 1 Jahr. Es wird meist wenige Wochen nach Antragsstellung begonnen. Der normale Ablauf einer Privatinsolvenz sieht dann vor, dass Ihnen während dieser Zeit ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt wird. Er alleine ist zuständig für das pfändbare Vermögen. Alle unpfändbaren Einkünfte dürfen natürlich behalten werden.

Es geht hierbei um die Verteilung der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass sich auch das Gericht als verwaltende Hand ein Bild über die Verschuldung machen muss. Deshalb ist der Insolvenzverwalter eine Hilfe für die Übersichtlichkeit, handelt aber im selben Zug auch immer im Sinne der Judikative.

 

Schritt 3: Die Wohlverhaltensperiode

Nach der Insolvenz-Reform von 2014 sind drei verschiedene Längen eines Ablaufes einer Privatinsolvenz möglich: 3,5 oder 6 Jahre. Dabei werden 3 Jahre jedoch nur von 8 Prozent geschafft. Hier ist die Voraussetzung nämlich, dass mindestens 35 Prozent des Schuldbetrags innerhalb dieser 36 Monate zurückgezahlt werden muss. Hierbei sind die Verfahrenskosten nicht zu vergessen. Bei 5 Jahren muss die gesamte Summe der Verfahrenskosten bezahlt werden und bei höchstens 6 Jahren ist der maximale Ablauf einer Privatinsolvenz gegeben.

Hier ist ein Kontakt mit dem Insolvenzgericht nicht mehr notwendig. Der gesamte restliche Ablauf einer Privatinsolvenz wird jährlich mit der Beantwortung eines Fragebogens bestätigt. Dennoch ist vor allem dieser Abschnitt sehr anstrengend, da ein Leben mit Verzicht geführt werden muss. Zwar muss nicht mehr über jede Zuwendung Bericht erstattet werden, doch das Abzahlen ist dennoch eine große Aufgabe. Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist nach spätestens 6 Jahren damit beendet, dass alle Gläubiger ihre Forderungen verlieren und Sie schuldenfrei sind.

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