Wie in dem einleitenden Text dieser Webseite bereits erläutert, unterscheidet sich die Privatinsolvenz von vielen anderen Konkurs-Verfahren. Hierbei handelt es sich nämlich ausschließlich um natürliche Personen. Also keine Unternehmen oder Organisationen (abgesehen von Selbstständigen mit maximal 19 Gläubiger). Richtig ausgedrückt heißt es deshalb Verbraucherinsolvenzverfahren. Viele stellen sich die Frage, ob Privatinsolvenz Anmelden auch selbstständig möglich ist. Wir geben die Antwort.
Beteiligte der Anmeldung
Kann man eigenständig Privatinsolvenz anmelden?
Anwalt muss Teile erbringen
Privatinsolvenz anmelden geht nur zum Teil in komplett selbstständigen Schritten. Die erste Hürde versteckt sich darin, zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren zu unterscheiden:
• Das Privatinsolvenzverfahren ist mit einem außergerichtlichen Vergleich verbunden. Es muss vor dem Privatinsolvenz-Anmelden also versucht werden, sich mit den Gläubigern zu einigen. Sollte dies nicht möglich sein kann ein Verfahren angemeldet werden.
• Im Regelinsolvenzverfahren entfällt dieser Vergleich. Privatinsolvenz anmelden ist sofort möglich.
Da meistens das Privatinsolvenzverfahren notwendig ist, muss zu dessen Anmeldung immer ein Anwalt kontaktiert werden. Denn nur Anwälte oder Schuldnerberater können eine Bescheinigung ausstellen, dass der außergerichtliche Vergleich durchgeführt wurde. Selbstverständlich wird das von Anwälten häufig genutzt, Sie auch als Mandant zu werben. Deshalb hat es Sinn, schon bei der Bescheinigung einen Anwalt einzuschalten, der dies im Endeffekt auch übernehmen könnte. So kann langem Suchen aus dem Weg gegangen werden.
Treuhänder als Ansprechpartner
Hier gleich vorweg: Wer Privatinsolvenz anmelden möchte muss sich mit einem langen Antrag auseinandersetzen, der natürlich korrekt ausgefüllt sein muss. Ist dies getan, fehlt nur noch ein Schritt um Privatinsolvenz anmelden zu können: Das Dokument muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Dadurch ist eine große Hürde geschafft, denn nach zwei bis vier Wochen weißt Ihnen das Amtsgericht einen Treuhänder zu, der die Beratung Ihres Verfahrens übernimmt. Privatinsolvenz anmelden ist also möglich, birgt jedoch Tücken:
• Ein Anwalt muss so oder so aufgesucht werden, um den Versuch der außergerichtlichen Einigung zu bestätigen. Auch die Aufgabe der Einigungs-Versuche mit den Gläubigern ist aufwändig und kann alleine lange dauern.
• Der Antrag ist lange und benötigt viele Details, die ein Experte natürlich schneller ausfüllen kann.
Und während des Verfahrens ist es wohl nicht mehr zu vermeiden, professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen. Schließlich kann sich solch ein Verfahren über Jahre ziehen. Der Treuhänder erfüllt dabei nur eine kleine Rolle, die beim Privatinsolvenz Anmelden nicht die Aufgabe eines Beraters ersetzt.
Zwar ist der Treuhänder definitiv eine Hilfe, auch über das Privatinsolvenz Anmelden hinaus, doch er besitzt geringere Rechte als ein privater Insolvenzverwalter (in Form eines Anwalts). Deshalb lassen sich durch das eigenständige Privatinsolvenz Anmelden nur vergleichsweise wenige Kosten sparen. Doch natürlich lohnt es sich allemal. Schließlich kann jeder gesparte Euro am Ende Gold wert sein.